Sozialsenator beantwortet Fragen zum Maßregelvollzug

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Aufgrund der Diskussion um die Einrichtung eines Standorts für den halboffenen Maßregelvollzug hat sich der Wahlkreisabgeordnete Dennis Buchner an den Sozialsenator gewandt (120420 Senator Czaja) und um die Beantwortung zentraler Fragen gebeten. Zusätzlich wurde der Träger angeschrieben und um ein Gespräch gebeten.

Wer wird dort untergebracht?

Zielgruppe sind Personen, die gemäß §63 StGB bislang in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht sind und deren Maßregel in absehbarer Zeit aufgehoben oder zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Anlassdelikte können hier Straftaten aus dem Bereich der mittelschweren Kriminalität sein, u.a. Körperverletzung, räuberischer Diebstahl oder räuberische Erpressung, Widerstandshandlungen, gemeingefährliche Straftaten wie fahrlässige Brandstiftung oder Eingriffe in den Straßenverkehr sein. Ausdrücklich ausgenommen sind Patienten mit Sexualdelikten (insbesondere Pädophilie), schweren Gewaltstraftaten wie z.B. Totschlag und mit zu erwartender Publizität.

Die Patienten müssen als „gering gefährlich“ eingestuft sein, ihre Verlegung in den halboffenen Vollzug wird lange erprobt. Alle Patienten verfügen bereits mindestens über die so genannte Lockerungsstufe 2 und dürfen schon vorher unbegleitete Ausgänge unternehmen.

Ziel ist die Integration in ein neues Wohnumfeld. Die Maßnahme soll dazu die nötigen Fertigkeiten wieder vermitteln und vor allem eine Verwahrlosung der Patienten verhindern.

Seit wann hat die Senatsverwaltung Kenntnis von dem Vorhaben?

Der gemeinnützige Träger „Zeitraum gGmbH“ trat im Jahr 2010 mit noch unkonkreten Plänen an das KMV (Krankenhaus des Maßregelvollzugs) und die Fachaufsicht heran. Die Resonanz auf die Pläne war grundsätzlich positiv, eine verbindliche Abstimmung zwischen dem Träger, dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs und der Fachaufsicht folgte dann im Februar 2012. Erst danach konnte der Träger mit einem für die Belange des Maßregelvollzugs geeigneten und gezielte Umbau beginnen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, das Angebot der Zeitraum gGmbH anzunehmen, begann der Träger mit der Öffentlichkeitsarbeit.

Welche Genehmigungsschritte sind von Seiten der Senatsverwaltung erfolgt bzw. stehen noch aus?

Genehmigungen sind laut Auskunft des Senats nicht erforderlich, da das Krankenhaus des Maßregelvollzugs das Angebot eines fachlich erfahrenen freien Trägers nutzt.

Welche Erfahrungen gibt es mit dem Träger. Sind Vorfälle im Umfeld anderer Einrichtungen bekannt geworden?

Der Träger ist fachlich ausgewiesen und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Professionalität aus, bisherige Erfahrungen überzeugen nachhaltig

Wie ist der weitere Zeitablauf des Projekts?

Senator Czaja teilt mit, dass der Träger im November 2012 mit einer Eröffnung rechnet. Es bliebe abzuwarten, ob es Klagen von Anwohner gäbe, die sich allerdings ausschließlich gegen den Träger richten können.

Dennis Buchner wird als Abgeordneter des Wahlkreises in einigen Tagen mit dem Träger sprechen, um weitere Fragen zu klären. Auch darüber wird hier berichtet. Der Abgeordnete hat sich ferner beim Träger darüber beschwert, keinerlei Vorab-Informationen erhalten zu haben und selbst erst durch die Fragen von einer Anwohnerin Kenntnis vom Projekt erlangt zu haben. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin vereinbart, der in dieser Woche stattfindet.

2 Antworten

  1. Kristin
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    Wie kann es sein, dass ein privater angeblich erfahrener Träger wie die ZeitRaum gGmbH mit einem so unpräzisen Konzept solch eine Einrichtung (Whien) betreiben darf???

    Welches Nutzungskonzept des Trägers war Grundlage der Baugenehmigung?

    Die im Konzept der ZeitRaum aufgeführte personelle Besetzung der Einrichtung ist höchst fragwürdig und sorgt für Skepsis.

    Auszug aus dem Konzept Whien:
    “Im therapeutischen Verbund Whien werden Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung oder sonstige Mitarbeiter tätig sein.

    “Im Rahmen der Nachtwache werden persönlich geeignete und individuell geschulte Mitarbeiter als studentische Hilfskräfte oder Honorarmitarbeiter beschäftigt.”

    Zudem wird die Einrichtung tagsüber von 1 Person besetzt sein, die keinerlei hoheitlichen Rechte besitzt, da diese weiterhin bei der Klinik für Maßregelvollzug liegt.

    Und hier geht es nicht um Angst vor den Klienten,sondern um Angst vor einem privaten Träger, der auch durch die stetigen Unverbindlichkeiten bezüglich der Klienten, die in diesem Projekt wohnen werden kein Vertrauen erzeugt.

    Warum gibt es lediglich eine “Selbstverspflichtung” über die Aufnahme der Klienten. Wenn doch alles so harmlos und seriös ist, dann kann die ZeitRaum doch eine Verpflichtungserklärung abgeben, in der sie sich offiziell, schriftlich dazu verpflichten gewisse Tätergruppen nicht in das Wohnprojekt aufzunehmen.

    Wofür sind Lokalpolitiker eigentlich verantwortlich, wenn nicht dafür, die Belange und Fragen der Bürger, die sie in dieses Amt gewählt haben zu vertreten.

  2. Lübka Sterl
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    Sehr geehrter Herr Buchner,

    wie war Ihr oben aufgeführten Gespräch mit der Zeitraum gGmbH?

    Frage: “Erst danach konnte der Träger mit einem für die Belange des Maßregelvollzugs geeigneten und gezielte Umbau beginnen.” Was genau sind die “Belange des Maßregelvollzugs”?

    Ich kann nicht nachvollziehen: Nach Aussage des privaten Trägers, hat er aufgrund der hohen Nachfrage durch das KMV in Abstimmung mit dem Senat und dem KMV bereits im November 2010 das Gebäude in Weißensee erworben. Herr Senator Czaja antwortet auf Ihre Frage, seit wann der Senator Kenntnis von dem Vorhaben Kenntnis habe, dass sich der private Träger 2010 lediglich mit unkonkreten Plänen an den Senat und das KMV gewandt habe. Dies sind zwei voneinander abweichende Aussagen. Welche Aussage trifft zu?

    Sie schreiben, dass Sie an der Einrichtung des sogenannten Beirates maßgeblich waren. Was sind die Ziele und Aufgaben des Beirates? Wer sind die Beiräte? Wer hat den Lokalen Aktionsplan zum Beirat eingeladen und welche Aufgaben vertritt er dort? Wo sind die Inhalte der Beiratssitzungen nachzulesen?

    Auf welcher Grundlage wird die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und damit die Arbeit am Patienten an einen privaten Träger übertragen?

    Mit freundlichen Grüßen, Lübka Sterl

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