Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
Die Frauenquote: Ein notwendiger Schritt zur Gleichberechtigung
Am 27. März 2015 hat der Bundesrat ein entscheidendes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung verabschiedet: die Einführung einer Frauenquote. Bereits Anfang März hatte der Bundestag dieses Gesetz beschlossen, das seit 2016 für große Unternehmen eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent bei Neubesetzungen von Führungspositionen vorschreibt. Ein bedeutender Fortschritt, doch noch immer gibt es viel zu tun.
Seit August 2021 sorgt ein weiteres Gesetz für eine gerechtere Repräsentation von Frauen in Vorständen und Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen. Es verpflichtet Unternehmen nicht nur dazu, mehr Frauen in Spitzenpositionen zu bringen, sondern fordert auch eine Begründung, falls sie dies nicht tun. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden – ein klares Zeichen, dass Gleichstellung nicht nur eine Forderung, sondern eine verbindliche Maßgabe sein muss.
Die Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend belegen den Erfolg der Frauenquote: Während 2015 nur 21,9 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt waren, liegt der Anteil heute bei 35,2 Prozent – Tendenz steigend. Diese Entwicklung zeigt, dass politischer Wille und klare gesetzliche Regelungen dazu beitragen können, strukturelle Ungerechtigkeiten abzubauen.
Doch der Weg zur vollständigen Gleichstellung ist noch lange nicht zu Ende. Der Gender-Pay-Gap ist weiterhin eine Realität, die es zu beseitigen gilt. Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich weniger als Männer – ein Zustand, den wir als soziale Demokratie nicht hinnehmen dürfen. Eine Quote allein reicht nicht aus; es braucht umfassende Maßnahmen, um echte Chancengleichheit in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu erreichen.
Die Bundesrepublik hat in Sachen Gleichberechtigung lange gebraucht, um rechtliche Grundlagen zu schaffen. Während die DDR bereits 1949 mit Artikel 7 ihrer Verfassung festlegte, dass “Mann und Frau gleichberechtigt” sind, trat in der Bundesrepublik das Gleichberechtigungsgesetz erst 1980 in Kraft. Seitdem sind Fortschritte erkennbar, doch unsere Aufgabe als Sozialdemokraten bleibt es, für eine echte Gleichstellung zu kämpfen.
Zehn Jahre Frauenquote – Ein Rückblick
Heute, im Jahr 2025, blicken wir auf zehn Jahre Frauenquote zurück. Die Entwicklung der letzten Dekade zeigt, dass die gesetzliche Vorgabe ihre Wirkung entfaltet hat: Der Frauenanteil in Führungspositionen hat sich weiter gesteigert, und immer mehr Unternehmen erkennen den Wert einer vielfältigen und gleichberechtigten Führungsebene. Doch es bleibt auch deutlich, dass die Quote nur ein Baustein in einem größeren Gleichstellungsprozess ist.
Noch immer sind Frauen in Spitzenpositionen unterrepräsentiert, noch immer existiert der Gender-Pay-Gap, und noch immer müssen wir uns gegen strukturelle Benachteiligungen stellen. Die Frauenquote war ein notwendiger Impuls, aber wir dürfen nicht stehen bleiben. Als Sozialdemokraten setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen selbstverständlich wird.
Die Frauenquote war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, auf diesem Fundament weiter aufzubauen – für eine gerechtere, inklusivere Gesellschaft, in der Gleichberechtigung nicht nur ein Versprechen, sondern Realität ist.
Bitte hinterlasse eine Antwort