Am 16. Oktober 1865 wurde in Deutschland ein Meilenstein für Frauenrechte gesetzt: Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gründeten den Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF). Die dreitägige Gründungsveranstaltung war die erste Frauenkonferenz des Landes und definierte das Ziel: gleiche Bildungschancen, Zugang zu Erwerbstätigkeit und langfristig politische Teilhabe für Frauen.
Louise Otto-Peters, Vorsitzende des Vereins, engagierte sich lebenslang für demokratische Mitbestimmung von Frauen und für die Organisation der Arbeiterinnenbewegung. Mitbegründerin Henriette Goldschmidt setzte sich besonders für Bildung ein und ermutigte Frauen, ihre Fähigkeiten aktiv einzubringen.
Der ADF war die erste überregionale Frauenrechtsbewegung Deutschlands. Mit dem Frauenwahlrecht 1919 rückte politische Mitbestimmung in den Vordergrund, 1928 wurde der Verein in Deutscher Staatsbürgerinnenverband umbenannt. 1933 musste die Organisation unter dem nationalsozialistischen Regime aufgelöst werden.
Engagement und Mut von Einzelnen können gesellschaftliche Veränderungen über Generationen hinweg anstoßen. Die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins bleibt ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Engagement und Zusammenhalt gesellschaftliche Veränderung möglich machen – ein Erbe, das bis heute wirkt.
Bitte hinterlasse eine Antwort