Noch 45 Tage bis zum 18. September, an dem die Berlinerinnen und Berliner zur Stimmabgabe aufgefordert sind. Aber: Ab Donnerstag, den 4. August 2011 kann bereits abgestimmt werden. Seit heute versendet das Wahlamt die Wahlbenachrichtigungen, es können Briefwahlunterlagen angefordert werden und es kann auch zu den regulären Öffnungszeiten (Montag 8-15 Uhr, Diestag und Donnerstag 11-18 Uhr, Mittwoch und Freitag 8-13 Uhr) direkt im Wahlamt gewählt werden. Das Wahlamt befindet sich im Rathaus Pankow in der Breiten Straße.
Wahlberechtigt für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind alle Deutschen ab 18 Jahren. Hier gibt es zwei Stimmen. Mit der Erststimme (weißer Stimmzettel) wählt man seine örtliche Kandidatin oder seinen örtlichen Kandidaten. Man entscheidet also, wer von “vor Ort” den Wahlkreis im Abgeordnetenhaus vertritt.
Mit der Zweitstimme (blauer Stimmzettel) entscheidet man über das Stärkeverhältnis der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus, entscheidet also darüber, welche Partei den Regierenden Bürgermeister stellen kann. Eine Zweitstimme für die SPD ist also praktisch eine Stimme für Klaus Wowereit, der nur in seinem eigenen Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf selbst auf dem Stimmzettel steht.
Mit einem gelben Stimmzettel entscheiden die Wählerinnen und Wähler zudem über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen in den Stadtbezirken. Hier dürfen auch alle EU-Bürgerinnen und Bürger über 18 mit abstimmen.
Für den Wahlkreis Pankow 4 bitte ich Sie herzlich um drei Stimmen für die SPD. Ihre Erststimme für mich, Dennis Buchner, damit ich Ihnen eine starke Stimme im Berliner Abgeordnetenhaus sein kann.
Ihre Zweitstimme für die SPD, damit Klaus Wowereit auch weiterhin Regierender Bürgermeister von Berlin bleiben kann.
Ihre BVV-Stimme für die SPD, damit Matthias Köhne Bürgermeister von Pankow bleibt und die SPD Sie stark vertreten kann.
2 Antworten
Tobi
Kleine Korrektur: Das Mindestalter für die Wahl der BVV beträgt lediglich 16 Jahre.
Swathi
StrickerEin Offizialdelikt ist ein von Amtes wegen zu verfolgendes Delikt, dies im Unterschied zu einem Delikt, das nur auf Antrag vefgolrt wird. Auch eine Widerhandlung gegen die Parkordnung in der blauen Zone we4re ein Offizialdelikt.Nein, auch ein offensichtlicher Irrtum in Bezug auf die Meinung der Parteien darf in dem Stimmlokal nicht vom Stimmpersonal diskutiert zu werden. Jede c4usserung zur Abstimmungsvorlage, zu Abstimmungsempfehlungen etc. gehf6rt dazu. We4re der Urnenoffiziant zur Zigarettenpause draussen vor dem Haus, dann dfcrfte er die Diskussion ffchren, nicht aber im Stimmlokal.Ein offensichtlicher Irrtum, auf den er hinweisen mfcsste, we4re zum Beispiel,wenn der Stimmbfcrger seinen Zettel in die falsche Urne legen will oder wenn der Stimmzettel noch nicht abgestempelt ist. (Ich nehme an, die Stimmzettel werden auch im Thurgau abgestempelt). Wfcrde ich als Berner in Ihrer Wohngemeinde im Stimmlokal herumlungern, dann we4re das im fcbrigen genauso ein Offizialdelikt. Ich habe dort nichts zu suchen. Der Urnenoffiziant mfcsste die Polizei rufen und mich aus dem Lokal entfernen lassen.