2021 wird für die SPD in Pankow ein Superwahlkampfjahr. Eine neue Bezirksverordnetenversammlung wird gewählt, ein neues Bezirksamt konstituiert sich, das Berliner Abgeordnetenhaus wird ebenso neu gewählt, wie der Deutsche Bundestag.
Gemeinsam mit Birte Darkow bewerbe ich mich im Herbst um den Vorsitz der SPD Pankow. Und gemeinsam machen wir schon jetzt klar: mit uns wird es ein basisdemokratisches Aufstellungsverfahren geben, bei dem die Mitglieder in ihren Abteilungen entscheiden sollen, wer den Kiez in der BVV oder dem Abgeordnetenhaus vertritt. Und wir wollen, dass alle Mitglieder Kenntnis von den Prozessen haben, die Chance zu haben, mitzuentscheiden oder auch selbst zu kandidieren. Dazu braucht es transparente Entscheidungswege.
Und wir wollen viele Mitglieder der SPD Pankow dafür begeistern, an den Wahlprogrammen mitzuarbeiten – im Bezirk, im Land und im Bund.
Gemeinsam mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern haben wir in den vergangenen Wochen diesen Antrag als Arbeitsauftrag an den Kreisvorstand formuliert.
Starke Mitglieder – unser Weg zu einem transparenten Verfahren zur Aufstellung von Programm und Personen für die Wahlen 2021
- PROGRAMM
1.1 Bezirkliches Wahlprogramm
Zur Entwicklung eines bezirklichen Wahlprogramms wird eine Projektgruppe eingesetzt, diese soll im Zeitraum bis zu den Sommerferien 2020 einen Arbeitsplan erstellen, der in den Monaten August bis Dezember 2020 abgearbeitet wird. Der Kreisvorstand benennt die Mitglieder, die Projektgruppe berichtet an den Kreisvorstand und legt den Arbeitsplan zum Beschluss vor.
Grundidee ist die Erarbeitung eines Wahlprogramms in einem besonderen Format, das in klarer und verständlicher Sprache unsere Ziele für den Bezirk Pankow darstellt. Es soll ein Programm entstehen, das auffällt und verstanden wird.
Das Programm soll von den Mitgliedern der Projektgruppe und ggf. einzelnen Arbeitsgruppen von interessierten Mitgliedern aus allen Abteilungen, vorzugsweise in Online-Formaten entwickelt werden.
1.2 Landes- und Bundeswahlprogramm
Zur Beteiligung am Landes- und Bundeswahlprogramm wird nach demselben Prinzip eine weitere Projektgruppe gebildet mit dem Ziel, Anträge für die Parteitage zu formulieren und sich ggf. in den Arbeitsgruppen auf Landesebene einzubringen. Aus den positiven Erfahrungen z.B. der vergangenen Bundestagswahlen eröffnen wir außerdem allen Mitgliedern der SPD Pankow die Möglichkeit, inhaltliche Vorschläge einzubringen.
Die beiden Projektgruppen nehmen dabei eine Scharnier-Funktion zwischen Abteilungen und Arbeitsgemeinschaften wahr, verfolgen die Erarbeitungsprozesse auf Landes- und Bundesebene und versuchen, inhaltliche Impulse, Vorschläge und konkrete Anträge aus Pankow weiter zu tragen.
- KANDIDAT*INNEN Alle Aufstellungen von Kandidat*innen folgen dem Prinzip, dass die Mitglieder der aufstellenden Gliederungen entscheiden, wer sie vertreten soll. Wir verabreden politisch-informell, dass die basisdemokratisch, partizipativ und transparent ermittelten Vorschläge als bindend zu betrachten sind.
2.1 Kandidaturen für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
In der BVV streben wir an, eine möglichst breite Abdeckung aller 13 Abteilungen zu erreichen und arbeiten für ein gutes Wahlergebnis.
Alle Abteilungen sind aufgefordert, in den Monaten August bis Oktober 2020 einen transparenten Prozess zum Finden geeigneter Kandidat*innen zu initiieren und ihre Mitglieder dabei über die Funktions- und Arbeitsweise der BVV sowie den Arbeitsaufwand zu informieren.
Die Abteilungen werden aufgefordert, sich mit anderen Abteilungen über Kandidaturen auszutauschen und ggf. abteilungsübergreifende Nominierungen vorzunehmen.
Alle Abteilungen nominieren spätestens im November 2020 im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine Person als primäre Kandidatur für die Abteilung sowie ggf. weitere Kandidat*innen.
Der geschäftsführende Kreisvorstand erarbeitet gemeinsam mit den Abteilungsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der BVV bis spätestens Dezember 2020 auf Basis dieser Benennungen einen Listenvorschlag unter Berücksichtigung von Aspekten wie alternierender Reihung der Geschlechter und Berücksichtigung der primären Kandidaturen aller Abteilungen mit dem Ziel, eine große Bandbreite der regionalen Vertretung und des Fachwissens auf der BVV-Liste sicherzustellen.
2.2 Spitzenkandidatur im Bezirk um das Amt der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
Der SPD-Kreis Pankow initiiert in den Monaten August bis Oktober 2020 einen transparenten Prozess zur Auswahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten für das Amt des Bezirksbürgermeisters nach dem folgenden Verfahren: Interessierte Mitglieder werden aufgefordert, sich bis zum 30. September 2020 bei ihrem Abteilungsvorsitzenden und/oder beim Kreisvorsitzenden zu melden und ihr Interesse an einer Kandidatur zu begründen. Diese Mitglieder erhalten bis 31.10.2020 die Gelegenheit, sich von ihrer Abteilung oder vom Kreisvorstand für die Kandidatur nominieren zu lassen.
Der Kreisvorstand sammelt die Bewerbungen. Sollte bis zum 31. Oktober 2020 mehr als eine Bewerberin oder ein Bewerber die Nominierung mindestens einer Abteilung des Kreises oder des Kreisvorstands erreichen, wird im November 2020 ein vom Kreisvorstand auszugestaltendes Verfahren durchgeführt, in dem alle Mitglieder des Kreises über die Spitzenkandidatur entscheiden, damit wir nicht hinter bisherige Entscheidungsverfahren zurückfallen.
2.3 Kandidaturen für das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH)
Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus finden, wie zuletzt auch 2011 und 2016, in insgesamt neun Wahlkreisen statt. Um möglichst vielen der 13 Abteilungen die Chance zu geben, eine Kandidatur zu stellen, sollten auch die Abteilungen, die in mehreren Wahlkreisen mit Mitgliedern vertreten sind, nur eine Kandidatin oder eine Kandidatin nominieren.
Die Aufstellung der Direktkandidat*innen erfolgt nach dem in 2016 bewährten Verfahren erneut durch die örtlichen Mitglieder des Wahlkreises.
Alle Abteilungen sind aufgefordert, in den Monaten August bis Oktober 2020 einen transparenten Prozess zum Finden geeigneter Kandidat*innen zu initiieren und ihre Mitglieder dabei über die Funktions- und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses zu informieren.
Die Abteilungen nominieren bis spätestens 31. Oktober 2020 ausschließlich für die Wahlkreise, an denen sie örtlich beteiligt sind, eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus der eigenen oder einer anderen am Wahlkreis beteiligen Abteilung.
Nominieren alle am Wahlkreis beteiligten Abteilungen dieselbe Person, so wird dieser Wahlvorschlag der Vertreterversammlung des Kreises für den Wahlkreis vorgelegt.
Nominieren die am Wahlkreis beteiligten Abteilungen unterschiedliche Personen, so treten diese Personen im November im Rahmen einer Versammlung aller SPD-Mitglieder des betreffenden Wahlkreises gegeneinander an. Die dort gewählte Person wird der Vertreter*innenversammlung des Kreises für den Wahlkreis vorgeschlagen. Die Durchführung der Versammlungen folgt dem Verfahren des Aufstellungsprozesses der vergangenen Abgeordnetenhauswahl und wird im Konsens zwischen den beteiligten Abteilungen, z.B. hinsichtlich des Veranstaltungsorts und Formats konkretisiert.
Nach Abschluss dieses Prozesses erhalten der Kreisvorstand, die Abteilungen und Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, Personen eines ggf. bei der Aufstellung in den Wahlkreisen unterrepräsentierten Geschlechts zur Vervollständigung der Bezirksliste zu nominieren.
Der geschäftsführende Kreisvorstand wird dem Kreisvorstand einen Vorschlag für die Listenaufstellung der Bezirksliste vorlegen.
2.4 Kandidatur für den Deutschen Bundestag
Der SPD-Kreis Pankow initiiert in den Monaten August bis Oktober 2020 einen transparenten Prozess zur Auswahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten für den Deutschen Bundestag nach dem folgenden Verfahren: Interessierte Mitglieder werden aufgefordert, sich bis zum 30. September 2020 bei ihrem Abteilungsvorsitzenden und/oder beim Kreisvorsitzenden zu melden und ihr Interesse an einer Kandidatur zu begründen. Diese Mitglieder erhalten zwischen bis 31.10.2020 die Gelegenheit, sich von ihrer Abteilung oder vom Kreisvorstand für die Kandidatur nominieren zu lassen.
Der Kreisvorstand sammelt die Bewerbungen. Sollte bis zum 31. Oktober 2020 mehr als eine Bewerberin oder ein Bewerber die Nominierung mindestens einer Abteilung des Kreises oder des Kreisvorstands erreichen, wird im November 2020 ein vom Kreisvorstand auszugestaltendes Verfahren durchgeführt, in dem alle Mitglieder des Kreises über die Bundestagskandidatur entscheiden, damit wir nicht hinter bisherige Entscheidungsverfahren zurückfallen.
Drei Abteilungen des Kreises liegen im gemeinsamen Wahlkreis, der überwiegend zum Kreis Friedrichshain-Kreuzberg gehört. Sie sind hier am Verfahren beteiligt.
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