Mit dem Wohngeld werden die Menschen gezielt bei den Wohn- und Heizkosten unterstützt, die keine Sozialleistungen beziehen, aber nur kleine Einkommen haben.
Die SPD in der Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass das Wohngeld erhöht wird. Die Zahl der Berechtigten für das Wohngeld ist seit Januar 2023 verdreifacht.
Deshalb sollten vor allem Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende und Familien jetzt ihren Wohngeldanspruch überprüfen. Denn: Wohngeld ist kein Almosen! Es gibt darauf einen Rechtsanspruch, den man nutzen sollte!
Berlin liegt in der Wohngeldstufe IV. Auf der Internetseite wohngeld.org können Sie selbst anhand ihres Einkommens berechnen, ob Sie einen Anspruch haben und ob Sie einen Wohngeldantrag stellen sollten.
Beispiel: Ein alleinlebende Rentnerin mit 1000 Euro Rente und 400 Euro Kaltmiete Miete kann mit einem Wohngeldanspruch von 239 Euro im Monat rechnen. In ähnlicher Höhe würde ein Familie mit zwei Kindern und 4000 Euro Brutto und 1000 Euro Kaltmiete unterstützt werden.
Also: Sich jetzt zu informieren, kann auf Dauer ihren Geldbeutel massiv entlasten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, in meinem Bürgerbüro eine erste Berechnung durchzuführen und lassen Sie sich gern auch bei der Beantragung unterstützen.
Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch oder per Mail einen Termin, bringen ihren Gehaltsnachweis und den Mietvertrag bzw. den Betrag der aktuellen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) mit.
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