Nochmal ein Hinweis zum Wohngeld: Ich helfe Ihnen bei Berechnung und Antragstellung

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Mit dem Wohngeld werden die Menschen gezielt bei den Wohn- und Heizkosten unterstützt, die keine Sozialleistungen beziehen, aber nur kleine Einkommen haben.

Ein Wohngeldanspruch kann sowohl für Mieter (Mietzuschuss) als auch für eigengenutzte Immobilien (Lastenzuschuss) möglich sein.

Die SPD in der Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass das Wohngeld ab Anfang 2023 erhöht wurde. Die Zahl der Berechtigten für das Wohngeld wurde somit ab Januar 2023 verdreifacht.

Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass vor allem Rentnerinnen und Rentner und Familien ihren Wohngeldanspruch überprüfen sollten. Denn: Wohngeld ist kein Almosen! Es gibt darauf einen Rechtsanspruch, den man nutzen sollte!

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab – eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Ob man berechtigt ist, hängt von Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundsätzlich gilt: Wenn niedrige Einkommen auf hohe Wohnkosten treffen, lohnt es sich, den Anspruch zu prüfen. Berlin liegt in der Wohngeldstufe IV. Auf der Internetseite wohngeld.org können Sie anhand ihres Einkommens berechnen, ob Sie einen Anspruch haben und ob Sie einen Wohngeldantrag stellen sollten.

Also: Sich jetzt zu informieren, kann auf Dauer ihren Geldbeutel massiv entlasten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, in meinem Bürgerbüro eine erste Berechnung durchzuführen und lassen Sie sich gern auch bei der Beantragung unterstützen.

Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch ((030) 22 05 07 10) oder per Mail einen Termin während unserer Sprechzeiten, bringen ihren Gehaltsnachweis und den Mietvertrag bzw. den Betrag der aktuellen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) mit.

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