Wohngeld: Hilfe bei der Beantragung gewünscht?

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Aus gegebenen Anlass möchte ich Sie nochmals auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld hinweisen. Mit dem Wohngeld werden die Menschen gezielt bei den Wohnkosten unterstützt, die keine Sozialleistungen beziehen, aber nur kleine Einkommen haben.

Ein Wohngeldanspruch kann sowohl für Mieter (Mietzuschuss) als auch für eigengenutzte Immobilien (Lastenzuschuss) möglich sein.

Die SPD in der Bundesregierung hatte dafür gesorgt, dass das Wohngeld ab Anfang 2023 erhöht wurde. Die Zahl der Berechtigten für das Wohngeld wurde damit ab Januar 2023 verdreifacht.

Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass vor allem Rentnerinnen und Rentner und Familien ihren Wohngeldanspruch überprüfen sollten. Denn: Wohngeld ist kein Almosen! Es gibt darauf einen Rechtsanspruch, den man nutzen sollte!

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab – eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Ob man berechtigt ist, hängt von Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundsätzlich gilt: Wenn niedrige Einkommen auf hohe Wohnkosten treffen, lohnt es sich, den Anspruch zu prüfen. Berlin liegt in der Wohngeldstufe IV. Auf der Internetseite wohngeld.org können Sie anhand ihres Einkommens berechnen, ob Sie einen Anspruch haben und ob Sie einen Wohngeldantrag stellen sollten.

Also: Sich jetzt zu informieren, kann auf Dauer ihren Geldbeutel massiv entlasten. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, in meinem Bürgerbüro eine erste Berechnung durchführen zu lassen. Wir unterstützen Sie sich gern auch bei der Beantragung.

Gern helfen wir auch bei der erneuten Beantragung zur Verlängerung Ihres Anspruches.

Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch ((030) 22 05 07 10) oder per Mail einen Termin während unserer Sprechzeiten, bringen z.B. ihren Gehaltsnachweis und den Mietvertrag bzw. einen Nachweislfe-ihnen-bei-berechnung-und-antragstellung/andre.kasprowicz@dennis-buchner.de der aktuellen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) mit. Bei der Kontaktaufnahme sagen wir Ihnen, welche Unterlagen in Ihrem Fall zur Beantragung benötigt werden.

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