Erinnerung an den Fall Charlie Chaplin in Bezug auf die heutige Meinungsfreiheit unter Trump

Kategorie: Allgemein | 0
Bildquelle: Wikipedia

Mal kurz erwähnt:

Amerika preist sich gern als Land der freien Meinungsäußerung – doch die Geschichte zeigt, dass diese Freiheit oft brüchiger ist, als man denkt.

Am 18. September 1952 erfuhr Charlie Chaplin während einer Überfahrt nach Großbritannien, dass er ausgebürgert sei und nicht mehr in die USA zurückkehren dürfe. Sein „Vergehen“: Er kritisierte Kapitalismus und Regierung – genug, um das FBI auf den Plan zu rufen und ihn unter den Argusaugen des Senators McCarthy ins Exil zu treiben.

Heute erleben wir eine moderne Variation: Donald Trump klagt gegen die New York Times, weil sie nicht nach seiner Pfeife berichtet. Chaplins Schicksal und Trumps Klage zeigen, dass Macht oft nur schwer Kritik verträgt – und dass Meinungsfreiheit immer wieder verteidigt werden muss, wenn sie mehr als ein Schlagwort bleiben soll.

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