4. Oktober 1990: Bundestag tritt erstmals als gesamtdeutsches Parlament zusammen

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Am 4. Oktober 1990 versammelten sich im Berliner Reichstagsgebäude die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erstmals als gesamtdeutsches Parlament – ein historischer Moment für Deutschland. Symbolträchtig kamen 663 Volksvertreter zusammen: 519 Mitglieder des bisherigen Bundestages und 144 Abgeordnete, die von der Volkskammer der DDR am 28. September 1990 entsandt worden waren. Damit fand die Sitzung nicht im Bonner Plenarsaal, dem bisherigen Parlamentssitz, sondern im Herzen Berlins statt.

Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth betonte in ihrer Eröffnungsrede, dass diese Zusammenkunft nicht nur symbolische Bedeutung habe, sondern auch die demokratische Verantwortung des Parlaments für die gesamte deutsche Bevölkerung zeige. Sie würdigte die friedliche Revolution in der DDR und den Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Demokratie.

Mit der Integration der neuen Abgeordneten aus den östlichen Bundesländern in das gesamtdeutsche Parlament begann eine praktische Phase der Zusammenarbeit. Ost und West übernahmen gemeinsam Verantwortung für die Zukunft Deutschlands, und die Sitzung markierte einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer politisch und gesellschaftlich geeinten Nation.

Dieses Ereignis bleibt ein bedeutendes Kapitel deutscher Geschichte – ein Zeugnis dafür, wie Demokratie, Dialog und Zusammenhalt die Grundlage einer geeinten Nation bilden.

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