Gemeinsam mit den beiden Kollegen Nikolaus Karsten und Gottfried Ludewig hatte ich die Gelegenheit zu einem Besuch beim Jobcenter Pankow und einem Gespräch mit der Geschäftsleitung um Geschäftsführer Axel Hieb. Im Gespräch ging es vor allem um die Sicherheit und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, denn in Zusammenhang mit der Bewilligung von Geldleistungen und den Bemühungen der Arbeitsvermittler kommt es gelegentlich zu Konflikten und Bedrohungen. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend umgehen und die Belastungsgrenze ist grundsätzlich hoch – denn ein gewisses Verständnis für die Menschen in einer schwierigen Lebenslage ist vorhanden. Auf Androhungen körperlicher Gewalt wird allerdings mit Hausverboten reagiert, ggf auch mit polizeilichen Anzeigen.
Die generelle Entwicklung im Bezirk ist eher positiv. Trotz steigender Bevölkerung im Bezirk sinkt die Anzahl der Leistungsbezieher stetig und auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ist geringer als anderswo in Berlin. Eine besondere Herausforderung für unseren Bezirk ist die vergleichsweise hohe Anzahl arbeitsloser Künstlerinnen und Künstler sowie von Akademikern.
4 Antworten
Matthias Burchard
Lieber Herr Buchner,
zu JobCenter und Arbeitsamt habe ich noch eine praktische Frage: Wie denken Sie über die Aufarbeitung von verbrecherischer NS-Arbeitsamtsgeschichte in Berlin aus den Jahren 1939-1943?
Damals engagierten sich Studierende sehr intensiv an den Germanisierungsplanungen und dann auch ganz praktisch bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000 polnischen Kleinbauernhöfen mit sieben Mio Hektar. Nach der Beschlagnahme der Höfe wurden die polnischen Bewohner deportiert und irgendwo im Generalgouvernement auf freier Strecke aus dem Zug geworfen, ein Augenzeugenbericht hier: http://gplanost.x-berg.de/charltbggermansszbarkf1940f.htm
Rechtlich handelt es sich vermutlich um Beihilfe zu NS-Völkermord (mit niederen Beweggründen) in mehr als 10.000 Fällen.
Das Phänomen: der Herr Direktor Hieb, mit dem Sie da am 20. Nov. nett plauderten und Kaffee tranken, untersagte mir 12 Tage vorher im Schreiben vom 8. Nov. tagsüber das Ordnen und Auswerten von hunderten Seiten Archivkopien vom Staatsarchiv Lublin, BA Lichterfelde und der UB der Humboldt-Uni. Damals waren die geschätzt 500 Studies, die aus Berlin ins zerschlagene Polen gesandt wurden, rechtlich wasserdicht abgesichert durch die Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13. Februar 1939 (RGBl. I S. 206) und der Dienstpflicht-Durchführungsverordnung vom 2. März 1939 (RGBl, I S. 403).
Die praktische Frage: gelten diese Nazi-Gesetze noch immer? Und muss unser JobCenter/ die Regionaldirektion BB der BA für Arbeit mir jetzt evtl. verwaltungsrechtlich das ALG II kürzen/ streichen, weil Direktor Hieb immmer noch den Gesetzen von 1939 verpflichtet ist, trotz der Bundestags-Drucksache 17/11001 und der Plenardebatte am 8. und 9. November?
dankbar für rechtliche wie politische Auskünfte,
Ihr Wähler M. Burchard, Bln-Weißensee
Matthias Burchard
Post scriptum:
hier vier Links zur NS-Geschichte der Berliner Arbeitsämter:
Ein Verpflichtungsbescheid des Arbeitsamtes Berlin, Juli 1943:
http://gplanost.x-berg.de/AABerlin_Verpflichtungsbescheid1943Osteinsatz.htm
Verpflichtungsbescheid zur Geheimhaltung auch nach dem Ende des Studie-Einsatzes:
http://gplanost.x-berg.de/PL-35-510-0-4-3-0.htm
Ein Artikel im Berliner Blatt der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
http://gplanost.x-berg.de/gewberlin_blzfebr2010.htm
Als deutscher Student im ehemaligen Polen. Erfahrungsbericht März 1940
http://gplanost.x-berg.de/studieosteinsatzbln1940_02.htm
Rennack
Herr hieb Leiter des Jobcenters?
Alles so schlimm sie tun ichs lassen deutsche ins Unglück rennen.alles unternommen um mein Sohn zu helfen.vergeblich haben kein Interesse das Obdachlosigkeit kommt wegen jobcenter.man weiss wo die Reise der Wahl hingeht.
Rennack
Hoffe sie sind auch füer uns deutsche Bürger da die in Not geraten sind.