Im Unterschied zum Deutschen Bundestag und zu den Landtagen in anderen Bundesländern (außer Bremen und Hamburg) war das Berliner Abgeordnetenhaus bis Ende 2019 kein Vollzeit-Parlament, sondern beschäftigte Teilzeit-Parlamentarier. Die Idee dabei war, dass die Abgeordneten in Teilzeit ihrem Beruf nachgehen können. In der Praxis ist das schwierig, da im Parlament an allen Tagen und zu allen Tageszeiten Sitzungen und Besprechungen stattfinden, nicht z.B. nur nachmittags. Nach langjährigen Diskussionen wurde das Parlament ab dem 1.1.2020 ein Parlament, in dem bei den Abgeordneten die „Hauptzeit“ auf dem Mandat liegen soll.

Für die Arbeit als Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus erhalte ich eine monatliche Entschädigung in Höhe von 6.532 Euro, die wie ein selbstständiges Einkommen voll versteuert wird.

Darüber hinaus erhält jeder Abgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale von monatlich 2.664 Euro. Diese deckt vor allem die Kosten für die Miete und den Unterhalt meines Wahlkreisbüros ab, aber auch Ausgaben für Telefon, Mobiltelefon, Internet, Versicherungen, GEZ-Gebühren, Porto, Fahrten zu den zahlreichen Terminen mit ÖPNV oder Taxi, Büromaterial, den Betrieb der Internetseite, Raumkosten (z.B. für Sprechstunden) und vieles mehr. Auch Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit, also z.B. meine Kiezzeitung, Facebook-Werbung oder Anzeigen in Wochenblättern werden daraus finanziert.
Die steuerfreie Pauschale hat auch zur Folge, dass für die Diäten keine Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Bis zu einem Betrag von monatlich rd. 4300 Euro kann ich darüber hinaus bis zu drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die mich bei meiner parlamentarischen Arbeit unterstützen. Ich habe drei Angestellte, die im Abgeordnetenhaus und im Wahlkreisbüro für mich tätig sind und mich zu Terminen begleiten. Die Abwicklung der Beschäftigung und die Gehaltszahlung übernimmt das Abgeordnetenhaus

Als Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses vertrete ich das Haus nach innen und nach außen. Die Vertretung nach innen bedeutet dabei u.a. Verantwortung für die rd. 180 Beschäftigten der Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Vorbereitung des Plenarsitzungen und die Leitung der Sitzungen mit Unterstützung der beiden Vizepräsidentinnen. Die Vertretung nach außen bedeutet die Wahrnehmung einer Vielzahl von Einladungen zu Terminen unterschiedlichster Art, den Empfang von Delegationen aus anderen Bundesländern und dem Ausland. Für die Wahrnehmung dieser Wahlfunktion erhalte ich eine weitere sogenannte Abgeordnetenentschädigung, die natürlich zu versteuern ist, sowie zusätzlich 50% der steuerfreien Aufwandspauschale.

Als Präsident des Abgeordnetenhauses steht mir ein Dienstfahrzeug mit Fahrer zu, das ich auch privat nutze. Dabei habe ich die Pauschalversteuerung der privaten Nutzung gewählt.

Ein politisches Mandat wird auf Zeit vergeben. Ich habe es dreimal direkt gewonnen und wäre nicht auf der Liste meiner Partei eingezogen. Deshalb war es mir wichtig, zumindest in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber zu bleiben, bei dem ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe. In diesem Rahmen war ich bis zu meiner Wahl als Präsident des Abgeordnetenhauses in Teiltzeit als Referent in der Bundeszentrale der SPD im Willy-Brandt-Haus tätig. Hieraus bezog ich ein Einkommen von ca. 1800 Euro im Monat (netto). Nach meiner Wahl zum Präsidenten habe ich mich dort für die Dauer der Mandatszeit und ohne Fortzahlung der Bezüge beurlauben lassen.

Ich bin Mitglied unter anderem in der SPD, der Gewerkschaft verdi, der Arbeiterwohlfahrt, der Berliner Tafel, der Heimatfreunde Weißensee, des Vereins Frei-Zeit-Haus e.V., im Verein der Freunde des Kino Toni e.V., beim Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem, im Karnevalsverein Roter Stern Dransdorf, beim 1.FC Köln, im Fan-Projekt des 1.FC Köln sowie im Förderverein der Georg-von-Vollmar-Akademie. Für die SPD sowie zahlreiche gemeinnützige Vereine und Organisationen spende ich durchschnittlich ca. 1000 Euro pro Monat.

 

Rohdaten aus der Steuererklärung                     2018                                                          2019                        2020

Gesamtbetrag der Einkünfte                                     83.096 Euro                                               86.853                     114.778
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen     -6.513 Euro                                               -6.559                       – 6.812
Summe der abziehbaren Sonderausgaben               -2.442 Euro                                               -2.920                       – 3.258
zu versteuerndes Einkommen                                  74.141 Euro                                              77.374                     104.708
gezahlte Einkommenssteuer und Soli                       22.517 Euro  (30,37%)                              22.795                       34.088