Unser Ziel: Durch die Corona-Krise sollen keine Arbeitsplätze verloren gehen
Unternehmen können für ihre Angestellten Kurzarbeitergeld rückwirkend ab dem 1.3.2020 beantragen. Kurzarbeitergeld wird aus den Sozialkassen bezahlt und deckt 60%, mit Kindern 67% des Einkommens ab.Unternehmen bekommen Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeit erstattet. Nach Möglichkeit können sie das Einkommen ihrer Arbeitnehmer weiter aufstocken.
Auch Leiharbeit fällt unter die Kurzarbeiterregelungen. Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen wollen, können sich auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums informieren.
Um die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten, gibt es mehrere Maßnahmen. Beim eigenen Finanzamt kann die Steuervorauszahlung angepasst werden, Steuerschulden können gestundet werden.Einen erleichterten Zugang gibt es zu Krediten, die durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau abgesichert werden. Ansprechpartner ist immer die eigene Hausbank, bzw. eine normale Geschäftsbank oder Sparkasse.
Solo-Selbstständige, Kleinselbstständige und kleine Familienunternehmen können Zuschüsse – je nach Größe der Belegschaft – bis zu 15.000 Euro erhalten, wenn die Existenz durch die Corona-Krise bedroht ist und der Engpass entsprechend nach dem 11. März entstanden ist. Dieser Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Land Berlin und ist hier möglich.
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