Demokratie? – Die erste Volkskammerwahl in der DDR 1950 – ein verspäteter Start für ein neues Parlament

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Am 7. Oktober 1949 wurde die Deutsche Demokratische Republik offiziell gegründet. Doch obwohl die DDR damit ein eigenes Parlament, die Volkskammer, benötigte, blieb dieses zunächst nur provisorisch: Die Abgeordneten stammten aus dem Volksrat, einer Art Übergangsgremium, und hatten keine direkte Legitimation durch die Bevölkerung. Erst über ein Jahr später, am 15. Oktober 1950, fanden die ersten Wahlen zur Volkskammer statt – ein deutlicher Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Staatsgründung und demokratischer Legitimation.

Bereits im Vorfeld war klar, dass die Wahlen alles andere als frei und pluralistisch sein würden. Die SED hatte die Kandidaten in einer sogenannten „Einheitsliste“ zusammengestellt, auf der alle Abgeordneten festgeschrieben waren. Die Wahl war damit formal eine Abstimmung, tatsächlich jedoch ein Instrument der SED zur Festigung ihrer Kontrolle über das Parlament und die Landes- sowie Kommunalvertretungen.

Die zeitliche Verzögerung zwischen Gründung der DDR und der ersten Volkskammerwahl zeigt deutlich, dass die politische Macht von Beginn an zentralisiert und nicht vom Volk unmittelbar legitimiert wurde. Aus meiner Sicht als Sozialdemokrat bleibt dies ein mahnendes Beispiel dafür, wie wichtig echte, freie Wahlen für eine demokratische Gesellschaft sind. Ein Parlament, das seine Legitimation erst mehr als ein Jahr nach der Staatsgründung erhält, kann nur schwer als Ausdruck des Volkswillens verstanden werden.

Die Wahl von 1950 markierte also nicht nur den offiziellen Start der Volkskammer, sondern auch den Beginn eines Systems, in dem politische Mitbestimmung stark eingeschränkt war – ein entscheidender Unterschied zu den demokratischen Grundprinzipien, für die wir als SPD immer eintreten.

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