Ein Hauch von Freiheit – Reisemöglichkeit für DDR-Rentner 1964

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Drei Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer erlaubte die DDR-Führung ab dem 1. November 1964 erstmals wieder bestimmten Bürgern, in den Westen zu reisen: Rentnerinnen ab 60 und Rentner ab 65 Jahren. Doch was als „Reisefreiheit“ verkauft wurde, war in Wahrheit ein streng kontrolliertes Zugeständnis. Nur wer eine Einladung westlicher Verwandter vorweisen konnte, durfte einmal im Jahr für höchstens vier Wochen ausreisen.

Diese Regelung traf vor allem jene, die das System als politisch ungefährlich einstufte – ältere Menschen, die nicht mehr im Arbeitsprozess standen und damit keine „Gefahr der Republikflucht“ darstellten. Freiheit wurde also nicht gewährt, sondern verwaltet.

Auf westlicher Seite existierten zur gleichen Zeit nur begrenzte Passierscheinabkommen: West-Berliner durften für kurze Zeiträume – etwa zu Weihnachten 1963 oder im Herbst 1964 – ihre Angehörigen im Ostteil der Stadt besuchen. Für Westdeutsche außerhalb Berlins blieben Einreisen in die DDR kompliziert, genehmigungspflichtig und selten. Von beidseitiger Reisefreiheit konnte keine Rede sein.

So blieb die Mauer, das Sinnbild kommunistischer Abschottung, bestehen – als sichtbarer Ausdruck einer Ideologie, die Kontrolle über Menschlichkeit stellte. Die Reisemöglichkeit von 1964 brachte alten Menschen zwar kurzzeitige Freude, erinnerte aber zugleich schmerzhaft daran, dass die Freiheit in einem geteilten Land zur Ausnahme geworden war.

Erst am 9. November 1989, als die Mauer fiel und die Grenzen sich öffneten, erfüllte sich, was Generationen zuvor verwehrt geblieben war: das Recht, selbst zu entscheiden, wohin man gehen möchte. Für viele der damaligen Rentner, die 1964 nur für Wochen reisen durften, bedeutete dieser Tag mehr als politische Veränderung – er war die späte Rückkehr der Würde und der Menschlichkeit in ein lange geteiltes Land.

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