Im Sportausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar zur Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen eine Ohrfeige für die Liga ist, die der festen Überzeugung war, ihre Rechtsauffassung würde halten.
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist übedeutlich und viel weitgehender aös erwartet: der Staat könnte für alle Formen kommerzieller Veranstaltungen, die eines polizeilichen Schutzes bedürfen, Gebühren erheben. Es gibt keinen Anspruch auf kostenlosen Schutz, wo Gewinne erzielt werden. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Große Polizeieinsätze binden enorme Ressourcen von Polizei und Bundespolizei, sowohl in Berlin als auch in anderen Bundesländern. Diese Einsätze kosten den Steuerzahler jedes Jahr Millionen von Euro. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Warum sollte die Allgemeinheit weiterhin die vollständige Kostenlast tragen, wenn insbesondere die Vereine von den Großveranstaltungen wirtschaftlich profitieren?
Die Deutsche Fußball-Liga muss nun mit den Innen- und Sportminister:innen der Länder einen Plan entwickeln, wie ein angemessener Beitrag für den polizeilichen Schutz der Spiele im Profifußball aussehen könnte. Abzulehnen sind dabei Flickenteppiche, also Regelungen, die von Land zu Land unterschiedlich aussehen. Die Vorstellung, dass “der kostenlose Polizeieinsatz für den heimischen Bundesligisten” zum Wahlkampfversprechen eines Ministerpräsidenten werden kann, wäre wettbewerbsverzerrend.
Rund 20 Millionen Eintrittskarten verkaufen die Vereine der DFL, der ersten und zweiten Fußballbundesliga im Jahr. Sie erzielen allein durch die Fernsehgelder einen Erlös von rd. 1,2 Milliarden Euro. Es gibt also ausreichend Geld, um wenigstens mit einer Beteiligung an den Polizeikosten ein Zeichen zu setzen. Ich sehe die Deutsche Fußball-LIga klar am Zuge.
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