Notfall-Kinderzuschlag jetzt beantragen!

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Der Zugang zum Kinderzuschlag wird vom 1. April an erleichtert, um Familien zu helfen, die im Rahmen der Corona-Krise mit kurzfristigen Einkommenseinbußen zu rechnen haben. Dafür wird der Kinderzuschlag zu einem Notfall-KiZ angepasst, um auf sich schnell verändernde Lebensverhältnisse reagieren zu können.

Normalerweise steht durch den Kinderzuschlag Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, unabhängig vom Kindergeld. Welches Einkommen dabei als klein gilt, hängt von vielen Faktoren, wie etwa der Anzahl der Eltern und Kinder, deren Alter und der Höhe der Wohnkosten, ab.
Laut einer Beispielrechnung des Bundesfamilienministeriums gilt dies für eine Paarfamilie mit zwei Kindern und Wohnkosten von 700 Euro und einem gemeinsamen Familieneinkommen von Brutto circa 1600 bis circa 3300 Euro (ungefähr 1300 bis 2400 Euro Nettoeinkommen). Sollten die Wohnkosten höher sein, kommen auch höhere Einkommen in Betracht. Falls sich Ihr Familieneinkommen in diesem Bereich befindet, besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Aufgrund der aktuellen Situation wird der Zugang zum Kinderzuschlag deutlich vereinfacht, um Familien zu helfen, damit sie auch abrupte Einkommensausfälle während der Corona-Pandemie abfedern können. Zwischen dem 1. April und dem 30. September wird nicht das Einkommen der letzten sechs Monate, sondern bloß das Einkommen des letztens Monats vor Antragstellung geprüft. Für den April ist also das Einkommen aus dem März relevant. Dadurch kann deutlich besser auf kurzfristige Einkommenseinbußen reagiert werden. Darüber hinaus entfallen Angaben zum Vermögen der Eltern, solange diese kein erhebliches Vermögen besitzen, weswegen der Kinderzuschlag auch deutlich höher ausfallen kann.

Einfach beantragen unter: http://notfall-kiz.de

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