Zustimmung zum „Gesetz zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“

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In den vergangenen Tagen haben mich viele Hundert Berlinerinnen und Berliner mit E-Mails, meist in Form von Textbausteinen, einige aber auch mit persönlich formulierten Texten, angeschrieben. Da es mir nicht möglich ist, mehrere Hundert E-Mails persönlich zu beantworten, nehme ich hier zu diesen E-Mails Stellung.

Zunächst bin ich überrascht, wie viele falsche Informationen offensichtlich im Umlauf sind. Unter anderem wird immer wieder von kompletter Bebauung des Feldes, von Sperrungen der Zugänglichkeit, von dauerhafter Bebauung gesprochen.

Zur Versachlichung finden Sie hier den beschlossenen Gesetzesentwurf, dem ich heute im Berliner Abgeordnetenhaus zugestimmt habe.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass es nicht notwendig gewesen wäre, auf dem Tempelhofer Feld Notunterkünfte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu errichten. Aber: weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung. Rund 80.000 davon sind in Berlin angekommen – und noch weiß niemand, wann die Situation in Syrien und anderswo sich verändert und Flüchtlingsströme abreißen.

 

Was passiert jetzt wirklich?

Ausschließlich für die Errichtung und befristete Nutzung von baulichen Anlagen für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden werden Flächen im Randbereich des ehemaligen Flughafens von dem Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen und Einfriedungen ausgenommen.

Dabei geht es ausschließlich um diese Flächen:

a) nördlich des Zugangs Herrfurthstraße begrenzt durch den Taxiway und die verlängerte südöstliche Friedhofsmauer

b) zwischen Columbiadamm und Taxiway auf den befestigten Flächen östlich des Vorfeldes,

c) am Tempelhofer Damm zwischen den dort vorhandenen Zugängen und südlich der verlängerten Allerstraße begrenzt durch den Taxiway und die südliche Rollbahn außerhalb der Gemeinschaftsgärten und Pionierflächen

d) südlich der verlängerten Allerstraße begrenzt durch den Taxiway und die südliche Rollbahn außerhalb der Gemeinschaftsgärten und Pionierflächen

Die Unterbringung erfolgt befristet bis maximal 31.12.2019.

 

Mit anderen Worten:

  • Das Tempelhofer Feld wird weiter erhalten bleiben und auch von allen Berlinerinnen und Berliner für die Freizeit genutzt werden können, zum Sport treiben, Spazieren gehen, Grillen usw.
  • Es geht auch nicht darum, den beim Volksentscheid vor zwei Jahren zum Ausdruck gebrachten Bürgerwillen jetzt zu umgehen: Die Unterbringung von Geflüchteten in mobilen Unterkünften ist ausschließlich temporär geplant.
  • Die Sorgen um die Unterbringungsform sind ehrenwert. Aber: es geht hier um die Schaffung einer Notunterkunft. Hier sollen geflüchtete Menschen nur kurze Zeit unterkommen. Gleichzeitig verstärkt das Land Berlin den Bau von Wohnungen. In den nächsten Jahren sollen 100.000 Wohnungen für alle Berlinerinnen und Berliner im städtischen Eigentum dazu kommen. Ferner werden an ca. zehn Standorten rund 50.000 Plätze in kleinen, modularen Wohnungen entstehen, die zunächst zur Unterbringung von Geflüchteten dienen, später aber z.B. auch für studentisches Wohnen oder Wohnen im Alter genutzt werden können.

 

Als sportpolitischer Sprecher meiner Fraktion will ich auch darauf hinweisen, dass die weitere Nutzung von Sporthallen (derzeit sind dafür rund 60 Sporthallen in Berlin genutzt) keine Lösung sein kann. Auch deshalb ist die Schaffung von Kapazitäten an anderer Stelle notwendig. Die Sporthallen werden zum Sport treiben und damit auch zur Integration von geflüchteten Menschen gebraucht.

 

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