Vereinsbeteiligung an Kosten bei Hochrisikospielen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar: Vereine im Profifußball können an den Kosten für Polizeieinsätze sogenannter Hochrisikospiele beteiligt werden. Damit gibt es nach zehn Jahren Klarheit, das ist eine gute Nachricht – auch für die Steuerzahlenden.
Die rechtliche Sicherheit muss nun zum Anlass genommen werden, zwischen Deutscher Fußballliga und Politik praktikable und einheitliche Lösungen zu finden, die Landeshaushalte von überbordenden Kosten zu erstatten.
Berlin ist aus verschiedenen Gründen bisher zurückhaltend gewesen. Die Polizei ist der Träger hoheitlicher Gewalt und im öffentlichen Raum auch allein zuständig.
Sie muss final Risiken bewerten und Einsatzstärken festlegen. Die Zumessung der tatsächlich entstehenden Kosten oder Mehrkosten auf den einzelnen Einsatz ist nicht einfach.
Weit über 20 Millionen Eintrittskarten werden pro Saison in den ersten beiden Fußballligen verkauft. Es spricht vieles dafür, jetzt unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden, einen Teil der Erlöse daraus zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden.

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