In Sachen Wohnprojekt

Kategorie: Allgemein, Im Wahlkreis | 0

In erster Instanz ist gestern gerichtlich nach einem Ortstermin festgestellt worden, dass das dort geplante Wohnprojekt für psychisch kranke Straftäter so dort nicht genehmigungsfähig war. Dem Bezirk hätten nicht alle Angaben vorgelegen und eine Genehmigung in einem reinen Wohngebiet entsprechend nicht erteilt werden dürfen. Die Abendschau hat gestern darüber berichtet, heute ziehen auch einige Printmedien nach.

TV Berlin hat berichtet:
www.tvb.de/newsmeldung/datum/2013/04/18/psychisch-kranke-straftaeter-in-weissensee.html
Auch die Abendschau:
http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2013_04/Wohnprojekt_fuer_psychisch_kranke_Straftaeter.html

Der wesentliche juristische Streit entzündet sich an der Frage, inwieweit die Nachbarschaft als reines Wohngebiet klassifiziert werden kann.

Mit der Entscheidung von Donnerstag ist die juristische Auseinandersetzung eröffnet und wird sich weiter ziehen. Das Projekt darf weiter gebaut und eröffnet werden, eine Aufnahme aus dem Maßregelvollzug ist aber vorerst nicht möglich.

Meine Meinung zu dem Projekt als solchem habe ich hinreichend auch auf der Homepage deutlich gemacht. Ich halte sie für richtig und notwendig, weil sie die Eingliederung dieser Menschen verbessern und somit Rückfallrisiken minimieren. Soll heißen: Mir ist es lieber, jemand wird betreut wieder in die Gesellschaft eingegliedert und bekommt Unterstützung, als direkt wieder in die eigene Wohnung entlassen – denn dies ist die Alternative, nicht etwa der weitere Verbleib im geschlossenen Vollzug.

Über die Frage, ob der Standort geeignet ist, wird das weitere Verfahren Aufschluss geben. Den Protest der Anwohnerinnen und Anwohner halte ich für absolut legitim, denn auch der Träger hat sich an Recht und Gesetze zu halten. Gegen den Sprachgebrauch “Totschläger, Brandstifter und Pädophile” sollen im “Psycho-Knast” (bevorzugt vom Berliner Kurier verwendet) untergebracht werden u.ä. verwehre ich mich allerdings mit Nachdruck.

Bitte hinterlasse eine Antwort