Sporttreiben, Saunen und Singen wieder eingeschränkt möglich

Kategorie: Allgemein, Sport | 0
Mit der neuen Eindämmungsverordnung, die ab dem 24.07.20 gilt, werden drei Dinge wieder möglich, für die ich mich erheblich mit eingesetzt habe:
1. Sporttreiben in festen Gruppen mit bis zu 30 Personen, so dass auch Trainingsspiele wieder möglich sind. Beim Tanzen oder Kampfsport dürfen bis zu vier Personen zusammen trainieren (also den Abstand unterschreiten). Die Gruppen dürfen so groß sein, wie es die Örtlichkeit zulässt. Also konkret: die Karategruppe kann größer als vier sein, aber es dürfen immer nur die vier selben miteinander kämpfen oder tanzen und zwischen den Gruppen gilt Abstand halten.
2. Saunen dürfen wieder öffnen, allerdings nur Trockensaunen, d.h. Dampfbäder bleiben noch zu und Aufgüsse unterbleiben.
3. der doofe Satz “das Singen in geschlossenen Räumen ist verboten” ist endlich raus. Das heißt, das auch das Chorsingen, natürlich mit Abstand, Lüften und Verantwortung in Berlin wieder möglich wird.
Vorbei ist es noch lange nicht: Kontakte müssen dokumentiert werden, Mundschutz – außer bei der direkten Sportausübung – getragen werden. Aber es sind die nächsten wichtigen Schritte zu mehr Normalität.

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