Neues zur Bauruine auf dem Grundstück Berliner Allee 173, 173 in Weißensee

Vor gut drei Wochen berichtete ich bereits auf dieser Webseite zu dem Problemfall mit der Bauruine in der Berliner Allee 173, 173a in Berlin Weißensee.

Zur Erinnerung: Nachdem seit geraumer Zeit lediglich der Rohbau in der Berliner Allee auf der Höhe der Buschallee zu bestaunen und keine weitere Bautätigkeit mehr zu erkennen war, der Bauzaun zur weiträumigen Baustellenabsicherung aufgestellt blieb, ist eine Benutzung des davor befindlichen Gehweges nur eingeschränkt und nicht in vollem Umfang barrierefrei möglich. Auch ist seit langer Zeit der Zugang zum Weißen See blockiert, der seinerzeit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbart wurde.

Der Bezirksverordnete Henrik Hornecker (SPD) hatte sich nach der unbefriedigenden Antwort auf meine parlamentarische Kleine Anfrage vom Juli 2023 noch mal direkt an das Bezirksamt Pankow gewandt und lösungsorientiert Fragen gestellt.

Immerhin fand nun endlich (wohl motiviert durch meine parlamentarische Kleine Anfrage) ein Vorort-Termin des Straßen- und Grünflächenamt (SGA) mit der von der neuen Eigentümerin der Liegenschaft beauftragten Garten- und Landschaftsbaufirma statt. Wenige Tage nach dem Termin wurde die Eigentümerin dann aufgefordert, die grauen Bauzahnfelder zurückzugeben. Diese befinden sich nämlich im Eigentum des Straße- und Grünflächenamtes, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage zu entnehmen war. Jetzt sollte nun etwas Bewegung in die Sache kommen, so dass durch eine Entfernung des alten, grauen Bauzauns der SGA und eine hoffentlich weniger großzügige Baustellenabsicherung der Gehweg für uns Bürgerinnen und Bürger wieder komfortabler nutzbar ist. Bedingt durch die direkt auch vor dem Grundstück aktuellen Kanalarbeiten wurde zumidest ein Teil des Bauzahns in Richtung Bauruine verschoben. Warum dieses nicht schon vorher möglich ist nicht nachvollziehbar.

Da die alte Baugenehmigung erloschen ist, musste die neue Eigentümerin einen komplett neuen Antrag auf Baugenehmigung einreichen. Die Genehmigung zum Weiterbau ist noch nicht erteilt, so das Bezirksamt in seiner Antwort. Aktuell ist auch noch unklar, inwieweit ein neuer städtebaulicher Vertrag in Bezug auf den öffentlichen Durchgang zum Weißen See möglich erscheint. Ein Verhandlungspunkt erscheint zumindest im wahrsten Sinne des Wortes wegweisend: „Grundbuchrechtlich ist die Instandhaltungspflicht für Wände und Säulen des Durchgangs auf Kosten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks in Abt. II zu Gunsten des Landes Berlins gesichert.“ Kurzfristig wird hier wohl keine neue Baugenehmigung erteilt werden, jedenfalls vermag das Bezirksamt noch nicht einzuschätzen, wann diese der Fall sein kann.

 

Antwort auf die Kleine Anfrage: Kleine Anfrage 0647-IX – Berliner Allee 173-173a – Bauzahn

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