10 Jahre Frauenquote bei Neubesetzungen von Führungspositionen in großen Unternehmen: Ein notwendiger Schritt zur Gleichberechtigung

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  Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten … Weiterlesen

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